Das Franchisesystem
- - Eintrittsgebühr von 10.000 € ohne Steuer
- - 5-Jahres-Vertrag mit stillschweigender Verlängerung für den gleichen Zeitraum
- - Alleinverkauf
- - Überlassung des Konzepts und der Marke
- - Der Franchisenehmer zahlt eine regelmässige Lizenzgebühr von 3 % des Netto-Umsatzes des Geschäfts, wenn der Franchisenehmer seine Waren zu 80 % beim Franchisegeber bezieht, andernfalls erhebt der Franchisegeber eine zusätzliche Gebühr von 2 % des jährlichen Netto-Umsatzes
- - Der Franchisenehmer übernimmt die Kosten für nationale Werbemassnahmen in Höhe von 1 % seines jährlichen Netto-Umsatzes.
- - Der Franchisenehmer verpflichtet sich, 0,5 % seines jährlichen Netto-Umsatzes für Kommunikationsmittel auszugeben, die der Franchisenehmer zur Verfügung stellt (Kataloge, usw.)
- - Der Franchisenehmer legt seine Preise frei fest, aber der Franchisegeber gibt Preisempfehlungen
- - Überlassung des Verkaufsterminals zur direkten Nachverfolgung von Kunden, Lagerbeständen,…
- - Ständige Schulung durch den Franchisegeber (kostenlose Schulung bei Eröffnung des Geschäfts)
- - Telefonische Unterstützung an 6 von 7 Tagen und Besuch des Geschäfts